Zum Start der heurigen Radsaison verlosen wir mit unserem Sponsor ROWA-Moser unser neues Team-Trikot. Du bist gerne auf dem Rad unterwegs oder hast jemanden, dem du eine Freude machen willst? Dann besuche einen unserer Social-Media-Kanäle und mach mit nur wenigen Klicks mit! ROWA-Moser, ein heimischer Fachgroßhändler und Projektant im Bereich Elektrotechnik, begleitet das Team seit rund zwei Jahren. Firmenchef Stefan Moser: „Als sportbegeistertes Unternehmen liegt es uns am Herzen, den Nachwuchs zu fördern. Deshalb wird auch das heimische Tirol KTM Cycling Team, als eines der europäischen Top-Teams für junge Talente, von uns unterstützt.“

BU: Alexander Pali (Marketingleiter ROWA-Moser) und Gerhard Kapeller (Ride with passion) präsentiren das Teamtrikot 2023

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Teilnahme- und Datenschutzbedingungen

1. Teilnahme
Die Teilnahme an der Verlosung Fahrradtrikot Tirol KTM Cycling Team ist kostenlos. Durch
Liken der Instagram-Seiten „Rowa Moser“ und „Tirol KTM Cycling Team“ sowie die
Verfassung eines Kommentars unter dem entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag ist eine
Teilnahme möglich. Hierzu ist ein Instagram Account nötig. Zur Teilnahme ist es erforderlich,
dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter des Veranstalters,
seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich deren Angehörige, sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel beginnt am 04.04.2023 und endet am 06.04.2023 um 23:59 Uhr.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn
entsprechende Gründe vorliegen, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen,
Teilnahme über Dritte (Vermittler, Sammelteilnahmen etc.), Anmeldung über einen
Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen
besteht oder sonstige unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels etc.. In solchen Fällen
können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

2. Auswahl des Gewinners
Die Auswahl des Gewinners findet unter allen Teilnehmern nach Ende des Gewinnspiels
statt, welche die Anforderungen unter Punkt 1 erfüllt haben. Unter allen Einsendungen
entscheidet das Losverfahren, welcher Teilnehmer das Fahrradtrikot Tirol KTM Cycling Team
gewinnen wird.

Pro Teilnehmer und Gewinnspiel ist nur ein Gewinn möglich. Barauszahlung oder
Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinner wird nach
Auswahl eine Antwort auf seinen Kommentar erhalten. Sollte sich ein Gewinner innerhalb 48
Stunden nach der Benachrichtigung nicht beim Veranstalter melden, so verfällt der Anspruch
auf den Gewinn und es wird nach demselben Verfahren ein Ersatzgewinner bestimmt. Die
Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalte zu schreiben.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern bzw. das Gewinnspiel
oder die Auslosung in Teilen oder komplett aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu
unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Umstände vorliegen, die einen
planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Auslosung stören oder behindern können, so
etwa beim Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- und / oder Hardware und /
oder aus anderen technischen Gründen, die eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung
mit sich bringen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Durchführung aus rechtlichen Gründen
nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird, sowie bei Manipulationen
oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und /
oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. Sofern eine
Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist der
Veranstalter berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstehenden
Schadens zu verlangen.

4. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter Rowa Moser haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei
schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels
oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Haftet der Veranstalter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne
dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang
begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels
typischerweise rechnen musste.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetz zwingend gehaftet werden
muss. Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen,
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von
Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

5. Datenschutz
Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre eingereichten
Kommentare auf Instagram veröffentlicht werden dürfen. Durch die Teilnahme am
Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der
Veranstalter die dazu erforderlichen Daten, z. B. Vorname, Name und E-Mailadresse, für den
Zeitraum des Gewinnspiels und darüber hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit
frei, die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der
Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Gewinner ist mit der Veröffentlichung des
Namens einverstanden. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt.
Erhobene Daten werden vom Veranstalter und deren verbundenen Unternehmen, zu
Marktforschungs-, Newsletter-, Marketing- und Werbezwecken genutzt.

6. SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig oder rechtswidrig
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt. An ihre Stelle tritt eine
angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist 6020 Innsbruck